Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Hebamme Sophia Nagel

 

1. Anmeldung und Bezahlung der Kurse
Anmeldungen erfolgen online und sind mit Buchung verbindlich. Mit der Buchung werden die AGB akzeptiert. Die Anmeldebestätigung gleich Rechnung erfolgt online oder schriftlich. Die Überweisung der Kursgebühr erfolgt spätestens bis 14 Tage nach Rechnungserhalt. Das heißt, die Bezahlung der Kursgebühr wird von der Versicherten zunächst als Vorleistung übernommen. Nach Abschluss des Kurses und Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse erhält die Versicherte die Vorauszahlung in Höhe der teilgenommenen Stunden zurück. Dieses kann bis zu 8 Wochen dauern. Für privat Versicherte erfolgt die Vorauszahlung auch in Höhe des vollen Kursumfanges. Nach Kursende erhält die Versicherte eine Bestätigung zur Teilnahme am Kurs. Rechnung und Bestätigung können bei der Krankenkasse für die Zahlung eingereicht werden.

Bei Rückbildungskursen erstattet die Angemeldete keine Vorkasse. Mit Buchung werden die AGB akzeptiert. Es werden von den Gesetzlichen und privaten Krankenkassen nur die Stunden erstattet, die die Kursteilnehmerin auch wahrgenommen hat. 

Fehlt die Kursteilnehmerin bei einer oder mehreren Einheiten, verpflichtet sie sich, die anfallenden Kosten selbst zu tragen.

2. Stornierung
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, werden keine Gebühren erhoben. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

3. Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit 111,44 € für 14 Stunden Geburtsvorbereitungskurs. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen und gehen zu Lasten der Kursteilnehmerin.
Hebamme Sophia Nagel erstattet der Versicherten die vorab geleistete Gebühr für teilgenommene Stunden nach Kursende zurück (kann bis zu 8 Wochen dauern).
Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen und somit auch nicht zurück erstattet.

Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die Kosten für den Rückbildungskurs vollständig. Sollte eine Patientin eine oder mehrere Stunden versäumen, trägt sie die anfallenden Kosten selbst.

4. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten nach Kursende eine quittierte Rechnung über die Kursteilnahme. Diese kann der privaten Krankenversicherung zur Erstattung vorgelegt werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die Versicherte hat die Kosten selbst zu tragen.

5. Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich.

6. Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

7. Ausfall eines Kurses

Sollte ein Kurs aus wichtigen Gründen ausfallen müssen (z.B Krankheit der Hebamme) können die Kursstunden verschoben werden. Die Mitteilung darüber erfolgt zum frühstmöglichen Zeitpunkt.

 

8. Online Kurse
Sofern Kurse aufgrund höherer Gewalt (z.B. gesetzlichen Vorschriften) nicht als Präsenzkurse abgehalten werden können, behält sich Hebamme Sophia Nagel vor, Kurse als Online-Angebot durchzuführen. Daraus ergibt sich kein Kündigungsrecht.

9. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, werden ausschließlich intern verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet ohne gesonderte Einwilligung nicht statt.

 

10. Datenweitergabe bei Vertretung

Sollte es im Einzelfall zu einer Vertretung durch eine andere Hebamme kommen und damit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nötig sein, so wird die Patientin im Vorhinein darüber in Kenntnis gesetzt und die Einwilligung mündlich oder schriftlich erteilt.